Der Dekanatsrat
Der Dekanatsrat als Gremium der Laien - im Gegensatz zu Geistlichen und Seelsorgern - versteht sich als Vertretung der Pfarrgemeinden und der kirchlichen Verbände und sonstigen katholischen Einrichtungen. Er ist gemäß der Satzung das, vom Erzbischof anerkannte Organ im Sinne des Konzilsdekrets über das Apostolat der Laien (Nr. 26) zur Koordinierung des Laienapostolats im Dekanat. Seine für vier Jahre gewählten Mitglieder fassen ihre Beschlüsse in eigener Verantwortung.
Mitglieder
Mitglieder der wenigsten zweimal im Jahr einzuberufenden Vollversammlung sind der Dekan und sein Stellvertreter, die in der ersten Sitzung der Vollversammlung zu wählende und mindestens dreimal im Jahr einzuberufende Vorstandschaft, Vertreter der Jugendseelsorge und -pfleger, die Vorsitzenden der Pfarrgemeinderäte und zusätzlich jeweils noch ein Delegierter aus jeder Pfarrei, Vertreter der überpfarrlichen katholischen Organisationen und kirchlichen Einrichtungen der Dekanatsebene, Vertreter der in den Pfarreien des Dekanats tätigen Priester und Diakone und ggf. bis zu drei Vertreter der im Dekanat hauptamtlich in der Seelsorge tätigen Laienmitarbeiter.
Von links nach rechts: Magdalena Zimmer (2. stellv. Vorsitzende), Taufkirchen-St. Georg; Dr. Karl Engelhardt (1. stellv.Vorsitzender), Sauerlach-St. Andreas; Dr. Peter Türkes (Vorsitzender), Pfarrverband Unterhaching; Geistl. Rat Helmut Fried (Dekan), Taufkirchen-St. Johannes d. T.; Wolfram Oberparleiter (Beisitzer), Brunnthal-St. Nikolaus; Gabi Haberzettl (Beisitzerin und ständ. Vertreterin im Katholikenrat München), Putzbrunn-St. Stephan.
Nicht im Bild: Dr. Hartmut Benk (Vertreter im Diözesanrat), Unterhaching-St. Korbinian.
Aufgaben
Aufgaben, jeweils auf Dekanatsebene, sind vornehmlich gemeinsame Initiativen der Katholiken vorzubereiten und durchzuführen, die Ökumene zu fördern und zu vertiefen, und bei der pastoralen Planung und kirchlichen Raumordnung mitzuwirken. In die übergeordneten Laiengremien wählt der Dekanatsrat die Delegierten aus seinen Reihen.
Satzung
Die Satzung für die Dekanatsräte wurde nach Konzipierung durch den Katholikenrat der Erzdiözese von Erzbischof Friedrich Kardinal Wetter im Mai 2005 erlassen.
Alle Arbeit, auch der Räte, sollte darauf gerichtet sein, den Menschen die lebensbejahende Botschaft Jesu zu verkünden und glaubwürdig danach zu handeln (II. Vatikan. Konzil: Sauerteig in der Welt sein).
Das Dekanat Ottobrunn
Nach der Zusammenlegung der beiden Dekanate Hachinger Tal und Ottobrunn zu dem neuen Dekanat Ottobrunn Mitte 2004 besteht dieses aus 19 Pfarreien (siehe Landkarte). Mehrere Pfarreien sind schon seit vielen Jahren als Pfarrverbände verbunden. Im Zuge des, vom Erzbischof initiierten Projekts "Dem Glauben Zukunft geben", das auch eine Strukturreform der Pfarreien beinhaltet, werden weitere Pfarrverbände gebildet. Die vom bisherigen Dekanatsrat (2006 – 2010) vorgeschlagenen und in den Pfarreien formulierten Anregungen wurden von den oberen kirchlichen Gremien aufgenommen.
Amtsperiode 2010 - 2014
Der Dekanatsrat für die Amtsperiode 2010 – 2014 hat sich am 20. April 2010 konstituiert und einen Vorstand gebildet:
Dr. Karl Engelhardt
Die Satzung für Dekanatsräte des Erzbistums München und Freising erhalten Sie hier.