Verein zur Förderung der Kirchenmusik Taufkirchen e. V.
Der Kirchenchor der Pfarrei Sankt Johannes der Täufer hat in den letzten Jahren viele neue Mitglieder gewonnen und bei zahlreichen Veranstaltungen innerhalb und außerhalb unserer Pfarrkirche mit klassischer Musik, mit Volksmusik oder mit Gospelmusik, zuletzt zum Osterfest mit der Aufführung der "Krönungsmesse" von Wolfgang Amadeus Mozart zur besonders festlichen Gestaltung der Gottesdienste und anderer Veranstaltungen beigetragen und eindrucksvoll seine Leistungsfähigkeit bewiesen.
Diese Erfolge konnten nur erreicht werden, weil wir auch gute Gesangssolisten und Musiker verpflichtet haben. Das gerade für die Werke der Kirchenmusik erforderliche musikalische Können und der nicht unerhebliche Übungsaufwand schließen die Mitwirkung von Laienmusikern für diesen Teil nahezu aus. Berufsmusiker aber – besonders wenn sie gut sind - müssen angemessen honoriert werden, zumal wir ja meistens an Sonn- und Feiertagen tätig sind.
Die Pfarrgemeinde unterstützt unsere Arbeit durch die Übernahme des Sachaufwands (Probenraum, Noten usw.) mit größtem Wohlwollen und trägt auch die Kosten für die Sänger und Musiker, soweit dies mit den finanziellen Regeln der Kirche in Einklang steht. Wir haben alle dafür Verständnis, daß bei den vielfältigen anderen Aufgaben der Pfarrei, angesichts der Probleme unserer Zeit, keine weiteren Mittel zur Verfügung gestellt werden können.
Um dennoch nicht auf schöne, qualitativ hochstehende Aufführungen verzichten zu müssen, haben wir uns entschlossen, den Verein zur Förderung der Kirchenmusik Taufkirchen e.V. zu gründen. Mit dessen Hilfe sollte es uns gelingen, die zusätzlich notwendigen Gelder für Honorare und sonstige Aufwendungen aufzubringen.
Der Verein ist unter der Nr. VR 202169 beim Amtsgericht München – Registergericht am 30. März 2009 eingetragen worden. Er steht allen natürlichen und juristischen Personen offen. Die Kündigung der Mitgliedschaft ist jederzeit durch Erklärung gegenüber dem Vorstand möglich.
Der Vorstand hat in der Sitzung vom 23. Oktober 2009 folgende Beiträge beschlossen:
Der Beitrag ist jeweils im Monat März eines jeden Jahres fällig.
Bankverbindung:
Vorstände:
Geschäftsführer:
Schatzmeisterin:
Schriftführerin: